Veranstaltungswirtschaft: verschärfte Pandemiemaßnahmen vernichten Auftragslage
Regierungsmaßnahmen und neue Corona-Welle führen zu einer Stornowelle in der Kultur- und Eventindustrie. Gleichzeitig wollen Politiker ein Ende der Wirtschaftshilfen. Insolvenzen und Entlassungen sind unvermeidlich.
Wegen der nun verschärften Regierungsmaßnahmen, des Corona-Inzidenzanstiegs und der nächsten Pandemiewelle werden große Teile aller geplanten Veranstaltungen abgesagt. Messebeteiligungen, Weihnachtsmärkte, Konzerte, Kleinkunst, Festivals, Jahreshauptversammlungen und dergleichen werden annulliert. Besonders betroffen sind Mitarbeiteranlässe wie Weihnachtsfeiern. Allein bei den Teilnehmern einer aktuellen Befragung belaufen sich die so entstehenden Umsatzverluste auf über 97,9 Millionen Euro. In einer Umfrage mit fast 1.000 Teilnehmern hatte fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. letzte Woche festgestellt, dass über 77 Prozent der Unternehmen des Wirtschaftszweigs in den letzten fünf Tagen eine massive Stornierungswelle hinnehmen mussten.
Das RIFEL-Institut hat bei seinem Index zur Auftragslage in der Veranstaltungswirtschaft bereits Anfang November festgestellt, dass die Branchenauslastung bei nur 40 Prozent liegt. Die derzeitige Entwicklung rückt den möglichen Restart der Branche erneut um Monate nach hinten. Mit dem aktuellen Zusammenbruch des Veranstaltungswesens in der bevorstehenden Hochsaison sind die zwei Millionen Jobs und 240.000 Betriebe akut existenzgefährdet. Unterdessen laufen Wirtschaftshilfen und Kurzarbeit zum Jahreswechsel oder im Frühling aus. Dies wird Deutschlands sechstgrößter Wirtschaftszweig nicht überstehen.
Hilfsprogramme: Branche braucht Verlängerung bis Krisenende
Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft hat am 28. Oktober einen Katalog verabschiedet mit 33 politischen Forderungen an die Regierung. Er ist aktueller denn je. Schon die fünf wichtigsten Ansprüche zeigen die drückendsten Probleme der Branche. Und zwar trotz der bisherigen Hilfsbemühungen der Regierung. Die erste Forderung ist die Anpassung des Überbrückungsprogramms. Um der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive zu geben, soll dieses bis sechs Monate über das Ende aller Covid-19-Einschränkungen hinweg verlängert werden.
Als zweites soll die Neustarthilfe ebenfalls verlängert werden auf über sechs Monate nach Krisenende. Schließlich haben Veranstaltungen einen Planungsvorlauf von bis zu zwölf Monaten, bevor eigene Umsätze für eine Stabilisierung sorgen können. Derzeit ist die Neustarthilfe zu gering und liegt unter Mindestlohn und Existenzminimum.
Drittens wird die geplante Beendigung der Kurzarbeit am 31. Dezember 2021 zu weitreichenden Kündigungen ab Herbst führen. Wegen der andauernden Planungsunsicherheit fordert die Bundeskonferenz eine Verlängerung der Kurzarbeit ebenfalls bis sechs Monate nach Beendigung aller Corona-Beschränkungen. Das beinhaltet den vereinfachten Zugang, die erhöhten Sätze und die Übernahme von 100 Prozent der Sozialversicherungskosten – auch über das Corona-Ende hinaus.
Viertens muss es einen „Marshallplan“ für die Branche geben. Dieser muss ein Investitionsprogramm für Neustart und Ausfallkosten beinhalten. Fünftens wird ein Regierungsbeauftragter für die Branche verlangt, nach dem Vorbild des Beauftragten für Tourismus und Mittelstand.
Sämtliche Forderungen können auf der Website der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft heruntergeladen werden